
Alten- und Krankenpflege
Auf fremde Hilfe angewiesen zu sein und eine fremde Person in den eigenen vier Wänden zuzulassen, stellt für die Betroffenen oft eine neue Lebenssituation dar, die überfordert.
Wir von Vita unterstützen im Pflegefall, weil das Zuhause so wichtig ist. Wir sind Spezialisten in der ambulanten Pflege: einfühlsam, als Fachkräfte ausgebildet & medizinisch geschult und mit jahrelanger Erfahrung im Pflegeprozess.
Häusliche Pflege kann zum Beispiel die Verabreichung von Spritzen, Blutdruckmessungen oder Verbandswechsel, Körperpflege und Ernährung sein.
Aber nicht nur im Pflegefall, bei Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt ermöglichen wir mehr Unabhängigkeit: Wir helfen auch allen, die sich vielleicht einfach nur sicherer fühlen, wenn sie jemand etwa bei den täglichen Bedürfnissen im Bad unterstützt.
Wir gehen auf Ihre persönliche Situation ein. Das soziale Umfeld wird beachtet und wir beziehen nach Absprache mit dem Patienten Angehörige, Freunde, Nachbarn und Ärzte in Pflege und Betreuung mit ein.

Unser Leistungsangebot
- Grund- und Behandlungspflege
Grundpflege, auch als Allgemeine Pflege bezeichnet, bezieht sich im Bereich der Ambulanten Pflege auf die in der Pflegeversicherung (SGB XI) beschriebenen Pflegetätigkeiten, z. B. Waschen, Duschen, Anziehen usw.
- 24-Stunden-Notdienst
Über unser Notruftelefon sind wir immer erreichbar. Fragen Sie auch nach der Installation eines Hausnotrufgeräts.
- Hauswirtschaftliche Leistungen
Wir erledigen alles, was zum Haushalt oder zum Alltag gehört. Wir begleiten Sie zum Arztbesuch, Behördengang oder zu privaten Veranstaltungen.
- Familienpflege
Ist z. B. die Mutter erkrankt, die gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kümmern wir uns um die Familie, machen Besorgungen, erledigen die Wäsche und vieles mehr.
- Gesetzlich geforderte Beratungen
Wenn Angehörige die Pflege übernommen haben und Pflegegeld beziehen, muss regelmäßig ein Pflegedienst kommen, um die Angehörigen anzuleiten und zu beraten. Wir bieten individuelle häusliche Schulungen und Beratungen an.
- Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
Wer jemanden pflegt, hat auch Urlaub verdient oder kann selbst krank werden. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Ersatzpflegekraft-Kosten.
- Kurzzeitpflege
- Individuelle Beratung und Schulung
- Individuelle Betreuungs- bzw. Entlastungsleistung
- Intensivpflege für Kinder und Erwachsene
in Kooperation mit einer unserer ambulanten Fachpflegediensten, die sich auf die außerklinische Betreuung von Langzeitbeatmungs- und Intensivpflegepatienten spezialisiert haben.
Erste Schritte und Kosten
Die Pflegeversicherung bezuschusst die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen je nach Pflegegrad. Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben alle, die täglich und mindestens für 6 Monate auf Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität angewiesen sind.
Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit und Einstufung in die Pflegegrade 1-5 können die Kosten in entsprechender Höhe mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sowie anderer Kostenträger, beraten wir Sie gern über die Möglichkeiten.